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Supervision – Definition, Fallbeispiele, Ablauf und Kosten

Die trockene Definition von Supervision

Der Begriff der Supervision stammt aus dem Lateinischen, super = über und videre = sehen. Frei übersetzt ist die Definition von Supervision daher „Über-Blick“ oder noch besser „Von Oben Betrachten“.

Die Definition von Supervision in der Praxis

Im Grunde genommen bedeutet Supervision, sich mit Hilfe von Außen einen Überblick zu verschaffen. Das Ziel dabei ist, im Zuge der Begleitung durch den/die Supervisior*in die eigenen Fähigkeiten bezogen auf das berufliche Umfeld zu stärken. Durch eine erfolgreiche Supervision kannst du gestärkt und gelassener mit deinen beruflichen Herausforderungen umgehen.  

Die Ziele von Supervision

Typischerweise wird Supervision für Teamentwicklung, die Lösung von Konflikten und zur Bewältigung von bereits bestehenden Konflikten genutzt. Viel besser verdeutlichen dir aber die Fallbeispiele, wofür Supervision wirklich gut geeignet ist! Alle Beispiele stammen aus meiner eigenen Praxis und wurden von mir begleitet.

Ein paar Fallbeispiele für Supervision:

  • Du wurdest gerade befördert und findest den Übergang von Kollege zu Vorgesetztem schwierig. Es ist dir irgendwie unangenehm, plötzlich früheren Kollegen Aufgaben zuzuteilen – in diesem Fall würden wir zB dein Rollenverständnis abklären, sodass du am Ende selbstsicher und klar auftreten wirst.
  • Du bist der/die neue Teamleiter*in und fühlst dich dem gewachsen – doch dann merkst du, dass deine ehemaligen Kollegen deine neue Rolle nicht oder nur unwillig akzeptieren und dich auf verschiedene Arten boykottieren. Das könnte zB sein, dass sie dir augenzwinkernd sagen, dass sie einen Abgabetermin nicht einhalten können und du das sicher verstehst, immerhin warst du ja früher selber in der Abteilung. In diesem Fall würden wir zB mögliche Kommunikationsstrategien inklusive Antworten speziell für dich entwickeln.  
  • Du hast eine neue Idee bzw Verbesserungsmöglichkeit entdeckt und bist für die Einführung und Umsetzung verantwortlich. Doch deine Kollegen sind unwillig und blockieren die Umsetzung. Du bist mit Sätzen wie „Das haben wir immer schon so gemacht“ usw konfrontiert.
  • Du bist Vorgesetzte*r und merkst, dass in deinem Team jemand gemobbt wird. Die Teamdynamik ist jedoch bereits so verfahren, dass du nicht mehr weißt, was du noch probieren könntest. Hier kann zuerst in Einzelsupervision die Dimension und mögliche interne Interventionen besprochen werden. Bei Bedarf kann dieser Prozess in eine Gruppensupervision für das gesamte Team ausgedehnt werden.
  • Ihr seid sowohl Arbeitskollegen als auch ein Paar. Nun habt ihr euch getrennt und sucht einen Weg, wie ihr beruflich professionell weiterhin zusammenarbeiten könnt.
  • Dein Workload hat sich in letzter Zeit so aufgebaut, dass du befürchtest, in ein Burn-Out zu rutschen (oder bereits drin zu stecken!) und du möchtest Wege finden, wie du dich, die Aufgaben und auch das Umfeld besser strukturieren kannst, um weiterhin im Unternehmen zu bleiben ohne psychisch darunter zu leiden.

Der Ablauf von Supervision

Du schreibst mir einfach, wir finden einen Termin für das Erstgespräch und dann treffen wir uns auf meiner eigenen Videoplattform (keine extra Software notwendig). Für die Abrechnung kannst du mein eigenes Buchungssystem auf der Website meines Psychologischen Beratungsunternehmens nutzen. Alternativ können wir uns eigene Modalitäten absprechen.

Wenn du nach dem Erstgespräch den Eindruck gewonnen hast, dass wir stimmig zusammen arbeiten können und du meine Ansätze hilfreich findest, dann gehen wir in einen längeren Prozess, der typischerweise 3-6 Einheiten im Abstand von mehreren Wochen umfasst. Die meisten Supervisionsprozesse gestalten sich mit zB 6 Einheiten über ein halbes Jahr.

Achtung – bei akuten Konflikten verkürzt sich der Zeitraum erheblich und steigt meist der Stundenumfang.

Die Kosten von Supervision

Ich verrechne für eine Supervisionseinheit derzeit 160€ brutto. Supervision ist berufliche Begleitung und kann steuerlich abgesetzt werden. Entweder von dir selbst in deinem Lohnausgleich oder dein Unternehmen übernimmt die Kosten überhaupt für dich. Diese Variante wird oft statt einer Gehaltserhöhung gewählt, weil die Supervision meist aus dem Fortbildungsbudget bezahlt wird.  Solltest du dafür ein Angebot für deine Vorgesetzten benötigen, schreib mir gerne!

Impressumspflicht und Datenschutzerklärung

IMPRESSUMSPFLICHT& DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Heute habe ich einen tollen Tipp für alle Blogbetreiber! Die Impressumspflicht und Bestimmungen zu Datenschutzerklärungen werden immer schwieriger zu durchblicken. Dafür gibt es nun Abhilfe: Hier hat sich ein Rechtsanwalt ein tolles Online-Tool überlegt und stellt kostenlos die Möglichkeit zur Verfügung, ein maßgeschneidertes Impressum zu erstellen!

Rechtskonforme Generatoren für Impressum und Datenschutzerklärung: Hier kannst du dir eine rechtskonforme Datenschutzerklärung bzw. Impressum für deine Website oder Blog generieren:

WICHTIG:
Die Datenschutzerklärung darf nicht auf der Impressumsseite untergebracht werden, sondern muss eine separate Seite sein, separat von der Startseite aus verlinkt werden, z.B. im Footer!

Impressumspflicht für Social-Media-Kanäle:

Auch Facebook-Seiten, Twitter-Profile, Youtube, Xing, LinkedIn etc. brauchen ein Impressum.

Mehr dazu hier:

http://rechtsanwalt-schwenke.de/impressumspflicht-bei-google-plus-twitter-youtube-xing-linkedin/

Wichtig zu wissen, wenn du schon ein Impressum bei G+ hast:

nach dem neuesten G+ Update muss dieses angepasst werden:

http://rechtsanwalt-schwenke.de/bitte-google-plus-profile-aktualisieren-designupdate-laesst-das-impressum-verschwinden/

Weitere typische Fragen für Blogbetreiber:

  • Braucht mein Blog ein Impressum?JA, wenn er nicht passwortgeschützt ist.

 

  • Aber ich mache doch keine Geschäfte, brauch ich trotzdem ein Impressum?JA: – denn „geschäftsMÄSSIG“ hat nichts damit zu tun, dass du „Geschäfte machst“ ;-)- Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm reicht bereits aus, dass du ein Impressum brauchst.- du z.B. journalistisch-redaktionelle Texte schreibst, diese brauchen ein Impressum!Quelle zum Nachlesen: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
  • Wo muss das Impressum und die Datenschutzerklärung eingebunden werden?– beides auf einer separaten, eigenen Seite (Empfehlung von e-Recht24)- Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten sind. Lies dazu weiter unter http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html unter der Überschrift „Wo muss das Impressum auf der Seite eingebunden werden?“

Werkvertrag versus Scheindienstverhältnisse

Liebe alle,
das Thema Werkvertrag, freier Dienstvertrag und Dienstvertrag geistert derzeit leider sehr real durch die Medien.
Ich war auf einer sehr spannenden veranstaltung der UBIT/WKO zur frage werkvertrag oder scheindienstverhältnisse. die derzeitige praxis der GKK wurde dabei vorgestellt – nicht sehr schön, was man da im detail zu hören bekommt, da kommt ein ziemliches problem generell auf Dienstleister in Form von EPUs zu. Die offiziellen Broschüren dazu kennt ihr bestimmt schon, hier ein paar Tipps und Informationen, die dort gegeben wurden, für euch.

Folgende dinge werden sofort als Zugehörigkeit zum Unternehmen erachtet und damit eindeutiges Indiz für die Krankenkasse dass es sich um einen Dienstnehmer handelt:

  1. eigene emailadresse
  2. eigene durchwahl
  3. eigener schreibtisch
  4. visitenkarten mit namen der selbständigen auf firmenlogo des kunden !  also visitenkarten für SW auf BV-papier gemeint damit …
  5. Schlüssel fürs büro und Alarmanlage – heißt sofort nachzahlen, derzeit gewichtigstes argument für die GKK für die einstufung eines DN
  6. als erstes werden immer die sekretäre gefragt – wer ist wie oft da usw – wichtig ist hier im fall des falles ein klares briefing VORHER durchzuführen
  7. Zeiterfassung vor Ort beim Kunden
  8. die GKK schaut sich das monatliche stundenausmaß an – über 100 stunden und das dauerhaft –> pech gehabt.
  9. es reicht aber NICHT die rechtsform zu ändern, interessanterweise ist es auch als 1-mann-gmbh schon zur gleichen problematik gekommen.
  10. geprüft wird weiters noch, ob die selbständigen neben anderen kunden auch eine
    1. eigene visitenkarten und
    2. vor allem eine website haben und damit weiteren anderen kunden überhaupt die möglichkeit geben, sie zu finden. die website muss eine kontaktmöglichkeit anbieten, im besten fall auch referenzkunden.
    3. website und google-kampagnen auch in kleinstmengen werden als gutes argument für selbständigkeit empfohlen
  11. eigene mitarbeiter  gelten noch am ehesten als gegenargument – leider für viele epus nicht möglich

 

Jeder von Euch kann damit selber schauen, ob und welche kriterien er erfüllt.
beispiel noch aus der praxis – ein unternehmer trifft mit seinen werkvertraglern nur noch mündliche werkverträge – gegenseitige willensübereinstimmung heißt das glaub ich. als die GKK auftauchte meinte er, er kann ihnen zu jedem werkvertragler die konditionen und zusammenhänge erklären, sie dürfen das dann gern verschriftlichen und er wird ihnen dann sagen, ob sie ihn so richtig zitiert haben. läuft glaub ich unter beweislastumkehr. war der GKK dann zu viel aufwand, angeblich hat die GKK daraufhin aufgegeben.