Impressumspflicht und Datenschutzerklärung

IMPRESSUMSPFLICHT& DATENSCHUTZERKLÄRUNG

Heute habe ich einen tollen Tipp für alle Blogbetreiber! Die Impressumspflicht und Bestimmungen zu Datenschutzerklärungen werden immer schwieriger zu durchblicken. Dafür gibt es nun Abhilfe: Hier hat sich ein Rechtsanwalt ein tolles Online-Tool überlegt und stellt kostenlos die Möglichkeit zur Verfügung, ein maßgeschneidertes Impressum zu erstellen!

Rechtskonforme Generatoren für Impressum und Datenschutzerklärung: Hier kannst du dir eine rechtskonforme Datenschutzerklärung bzw. Impressum für deine Website oder Blog generieren:

WICHTIG:
Die Datenschutzerklärung darf nicht auf der Impressumsseite untergebracht werden, sondern muss eine separate Seite sein, separat von der Startseite aus verlinkt werden, z.B. im Footer!

Impressumspflicht für Social-Media-Kanäle:

Auch Facebook-Seiten, Twitter-Profile, Youtube, Xing, LinkedIn etc. brauchen ein Impressum.

Mehr dazu hier:

http://rechtsanwalt-schwenke.de/impressumspflicht-bei-google-plus-twitter-youtube-xing-linkedin/

Wichtig zu wissen, wenn du schon ein Impressum bei G+ hast:

nach dem neuesten G+ Update muss dieses angepasst werden:

http://rechtsanwalt-schwenke.de/bitte-google-plus-profile-aktualisieren-designupdate-laesst-das-impressum-verschwinden/

Weitere typische Fragen für Blogbetreiber:

  • Braucht mein Blog ein Impressum?JA, wenn er nicht passwortgeschützt ist.

 

  • Aber ich mache doch keine Geschäfte, brauch ich trotzdem ein Impressum?JA: – denn „geschäftsMÄSSIG“ hat nichts damit zu tun, dass du „Geschäfte machst“ ;-)- Werbebanner oder die Teilnahme an einem Affiliat-Programm reicht bereits aus, dass du ein Impressum brauchst.- du z.B. journalistisch-redaktionelle Texte schreibst, diese brauchen ein Impressum!Quelle zum Nachlesen: http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html
  • Wo muss das Impressum und die Datenschutzerklärung eingebunden werden?– beides auf einer separaten, eigenen Seite (Empfehlung von e-Recht24)- Das Gesetz spricht davon, dass die Angaben „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar“ zu halten sind. Lies dazu weiter unter http://www.e-recht24.de/artikel/datenschutz/209.html unter der Überschrift „Wo muss das Impressum auf der Seite eingebunden werden?“